seit dem 20.05.2017 gibt es neue Wettkampfbestimmungen für Schwimmen und Freiwasser.

Folgenden Änderungen sind (als Zusammenfassung) vorgenommen:


Teil Schwimmen:

- Schwimmer sind Sportler geworden  (div. Stellen)
- einheitliche Bezeichnung Wettkampfbestimmungen  (div. Stellen)
- Anpassung an neue Rechtschreibregeln  (div. Stellen)
- Aktualisierung der Verweise auf WB-AT §§ 120 (2), 136 (11), 137 (1), 138 (1), 141 (4), 142 (1,2) 143;
- §131 (17)  ENM ausgeschrieben
- §133 (5)  Buchstabe e: die Größe der Anschlagmatten vollständig in m (Vollständigkeit)
- §143:   Textanpassung an WB-AT und andere Fachteile.

bei Freiwasser

- Schwimmer sind Sportler geworden  (div. Stellen)
- einheitliche Bezeichnung Wettkampfbestimmungen  (div. Stellen)
- Anpassung an neue Rechtschreibregeln  (div. Stellen)
- Aktualisierung der Verweise auf WB-AT   §§186 (4), 199
- §176 (3):  Ergänzung "oder der Strecke" (Klarstellung wegen § 174 (3)
- §176 (4): Mitteilungspflicht an Schiedsrichter
- §178 (3): sollen statt haben (sprachliche praxisnäher)
- §179 (5): Ergänzungen als Klarstellung
- §179 (13): Farbe statt Tinte
- §198 (3):  alle Maßen der Fahne in cm  (Vollständigkeit)

   
© Michael Speer für den Bezirksschwimmverband Weser-Ems