Auf der Obleutetagung der Landesverbände wurde am 12.09.2020 beschlossen, Landesweit die Gültigkeitsdauer der Kampfrichterausweise mit einem Gültigkeitsdatum 2020 bis 2022 um 1 Jahr zu verlängern.

Alle Kampfrichter-Lizenzen mit diesen Gültigkeitsdaten (siehe Tabelle) sind ohne weiteren Eintrag ein Jahr länger gültig, als in der Lizenz ausgewiesen.  Es erfolgt bei diesen Lizenzen kein zusätzlicher Eintrag der Verlängerung um ein Jahr!
Die ablaufenden Lizenzen müssen dazu nicht an die Bezirkskampferobleute geschickt werden. Sie werden auch nicht im Rahmen von Wettkampfbesuchen und KR-Sitzungen verlängert. Sie sind automatisch ohne zusätzlichen Eintrag 1 Jahr länger gültig. Es sind auch keine eigenständige Änderungen in den Lizenzen vorzunehmen. Diese Vorgehensweise gilt bundesweit.

Aktuelles Ablaufdatum
in der Lizenz
jetzt automatisch
verlängert bis
Nächster Besuch
einer KR-Fortbildung
nächste Verlängerung
dann bis
31.12.2020 31.12.2021 im Jahr 2021 31.12.2023
31.12.2021 31.12.2022 im Jahr 2022 31.12.2024
31.12.2022 31.12.2023 im Jahr 2023 31.12.2025
Ab Ablaufdatum 31.12.2023 gelten wieder die bisherigen Regelungen.
 

Wir werden in diesen Jahr trotzdem soweit möglich, Kampfrichterfortbildungen anbieten. Die nächst Fortbildung wird am 09.10.2020 erstmalig als WEB-Seminar stattfinden.

Zur Vorgehensweise beim Nachweis der vier Praxiseinsätze nach der WKR-Ausbildung (praktische Ausbildung) und AW-Ausbildung (praktische Ausbildung) erfolgt eine Information, sobald es wieder möglich ist, diese Praxiseinsätze bei Wettkämpfen wahrzunehmen.

 
 
 
   
© Michael Speer für den Bezirksschwimmverband Weser-Ems