Beim Freiwasserschwimmen ist unmittelbar vor jedem Start eine Einweisung aller Aktiven durch den Schiedsrichter erforderlich. Die technische Besprechung erfolgt in einem abgesperrten Bereich, zu dem nur die in der Regel bereits bis auf die Schwimmbekleidung entkleideten Schwimmer nach vorheriger Kontrolle (Badekappen, Beschriftung, Fingernägel, Schmuck) Zugang haben. Die Teilnahme ist für alle Schwimmer Pflicht, ohne eine Teilnahme ist ein Start nicht möglich. Diese Hinweise sollen die Durchführung der technischen Besprechung erleichtern.
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Erstelldatum |
29.03.2013 16:06:17 |
Erstellt von |
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Änderungsdatum |
05.04.2013 00:22:19 |
Geändert von |
Christian Kropp |
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