Der Sommer bleibt uns hoffentlich noch eine Weile erhalten – auch bei den nach den Sommerferien anstehenden Schwimmwettkämpfen. Da lohnt ein Blick auf die wesentlichen Regeln für Schwimmanzüge:

  1. Jeder Schwimmanzug für Frauen und Männer muss aus Textil sein. Unterschiedliche Materialien sind nicht zulässig. Ein Schwimmanzug darf eine festgelegte Materialstärke und Auftriebskraft nicht übersteigen.
  2. Schwimmanzüge dürfen auch die Anstandsregeln nicht verletzen. Sie müssen aus undurchsichtigem Gewebe sein.
  3. Ein Schwimmanzug kann bei den Frauen aus einem oder zwei Teilen (Ober- und Unterteil) bestehen. Nacken und Schultern müssen unbedeckt bleiben. Der gesamte Anzug darf nur bis zu den Knien reichen. Reißverschlüsse oder andere Befestigungssysteme sind nicht erlaubt.
  4. Bei Bikinis muss zwingend das Oberteil getragen werden. In Einzelfällen kommt es vor, dass jüngere Schwimmerinnen „nur“ in einer Badehose oder einem Bikini-Unterteil an den Start gehen. Damit niemand daran Anstoß nehmen kann, achten alle Schiedsrichter darauf, dass alle Teilnehmerinnen einen vollständigen und für Damen zulässigen Schwimmanzug tragen. Disqualifikationsrelevant ist das Thema selbstverständlich nicht.  
  5. Der Schwimmanzug darf bei den Männern nur von der Unterkante des Bauchnabels bis oberhalb des Knies reichen (normale Badehose oder knielange Hose).
  6. Ein Schwimmer darf bei allen Wettkämpfen nur einen Schwimmanzug tragen. Damit ist das Tragen von zwei oder mehr Anzügen übereinander sowie einer normalen Badehose oder eines Bikiniober- oder –unterteiles unter dem Schwimmanzug nicht erlaubt.

Die FINA führt eine Liste mit den für alle Wettkämpfe zugelassenen Schwimmanzügen. Alle dort nicht genannten Schwimmanzüge sind  ebenfalls bei Wettkämpfen erlaubt, wenn sie den o.g. Regeln entsprechen. Das kann z.B. sehr alte Badehosen oder Badeanzüge betreffen, die heute nicht mehr im Handel erhältlich sind. Fragt in Zweifelsfällen bitte immer den / die Veranstaltungsschiedsrichter.

   
© Michael Speer für den Bezirksschwimmverband Weser-Ems