Zum 01.01.2017 hat die FINA (Weltschwimmverband) die Regularien im Freiwasserschwimmen geändert. 

Je nach Wassertemperatur können oder müssen die Aktiven mit einem Neoprenanzug schwimmen. Damit sollen sie besser vor Kälte geschützt werden. Dabei werden drei Temperaturbereiche unterschieden:

  • unter 18°C  müssen alle Athleten mit einem Neoprenanzug schwimmen.
  • zwischen 18°C und 20°C können können sich die Athleten aussuchen, ob sie mit einem Neoprenanzug oder Schwimmanzug antreten.
  • über 20°C müssen sie mit einem Schwimmanzug nach den bisherigen regeln an den Start gehen. 

Eine Besonderheit haben wir allerdings beim Masters-Schwimmen und den Jugendlichen unter 18 Jahren. Diese beiden Gruppen dürfen weiterhin bei einer Wassertemperatur und 18°C nicht starten. 

Für Schwimmanzüge im Freiwasser gelten gilt weiterhin: Sie dürfen weder den Nacken bedecken noch über die Schultern oder Fußgelenke reichen. Alle von der FINA zugelassenen Anzüge tragen außerdem einen FINA-Stempel, wie er vom Beckenschwimmen bekannt ist.

Neoprenanzüge müssen folgende Merkmale aufweisen:

  • Die Anzüge müssen aus wärmeisolierendem Material sein.
  • Die Anzüge müssen den kompletten Oberkörper, Rücken, Schulter und Knie bedecken.
  • Der Anzug darf nicht über den Nacken, die Fuß- oder Handgelenke reichen.
  • Die Oberfläche darf keine markanten Erhebungen aufweisen.

Auch die Neoprenanzüge werden in Zukunft von der FINA geprüft und bekommen eine Zulassung (wie die Schwimmanzüge). Das haben aber bisher nur wenige Neoprenanzüge. Daher gilt auch hier die Sichtprüfung der Schiedsrichter.