Ziel des Bezirkskaders

Die geförderten Kinder bekommen dadurch die Möglichkeit, an schwerpunktzentrierten Lehrgängen mit dem Ziel der weiteren Leistungsverbesserung teilzunehmen, in denen auf die individuellen spezifischen Besonderheiten eingegangen werden kann. Gleichzeitig können die Konzepttrainer* die sportliche Entwicklung genauestens verfolgen und im engen Austausch mit den Heimatvereinen die Schwerpunkte festlegen. Ziel dieser Berufung ist es, die Nachwuchsförderung im Bezirksschwimmverband Weser-Ems e.V. weiter auszubauen.

 

Konzeptaufbau

Das Konzept umfasst dabei folgende Stufen:

  • Talentnest Sichtung – Jahrgänge 2019/2020
  • Talentnest GLT  – Jahrgang 2017/2018
  • Bezirkskader 1 – Jahrgänge 2016
  • Bezirkskader 2 – Jahrgang 2015

 

Berufung

Die Berufung erfolgt bis Anfang August 2026 durch die Vorsitzende des Fachausschuss Schwimmen des BSV Weser-Ems e.V. (nachfolgend auch BWE genannt) in Abstimmung mit den Talenttrainern mittels persönlicher Anschreiben über die Vereine.

Die Vereine sind dazu angehalten, diese Schreiben zeitnah an die Athleten zu verteilen. Die Rückmeldefrist ist der 23.08.2026, etwaige Nachnominierungen werden anschließend bekannt gegeben.

Zugangsvoraussetzung für diesen Kader sind folgende Kriterien:

  • Keine Kaderangehörigkeit des Landesschwimmverbandes Niedersachsen e.V. (LSN)
  • Erreichen der Förderkriterien des BSV Weser-Ems e.V. in der jeweiligen Altersstufe
  • Nominierung durch den Bezirksschwimmverband Weser-Ems e.V.
  • Vorhandene DSV-Registrierung einschließlich erfolgter Bezahlung der aktuellen Jahreslizenzgebühr

Die Zugehörigkeit zum BWE-Kader beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2027.

Durch die Berufung in den BWE-Kader entsteht keinerlei Rechtsanspruch der Aktiven/Vereine auf eine Förderung jeglicher Art seitens des BSV Weser-Ems e.V..

 

Kaderverpflichtungen

  • Die Teilnahme an Auswahlwettkämpfen des BWE ist ausdrücklich gewünscht, ausgenommen sind parallel stattfindende Maßnahmen der höheren Verbände.
  • Die Teilnahme an allen Meisterschaften des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems e.V. (insofern diese vom Heimtrainer als sinnvoll erachtet wird und die notwendige Altersklasse erreicht wird) ist ebenfalls gewünscht, einschließlich aller Mehrkämpfe.
  • Die Teilnahme an gemeldeten Wettkämpfen ist verpflichtend. Im Krankheitsfall ist eine Abmeldung beim zuständigen Talenttrainer zu erbringen und die Erkrankung über ein Attest nachzuweisen. Unterbleibt dies, werden die entstandenen Kosten (bspw. Meldegeld) nachträglich persönlich in Rechnung gestellt und sind umgehend zu begleichen.
  • Mit der Absendung der Anmeldung und damit mit der Anerkennung dieser Kadervereinbarung wird die Verpflichtung eingegangen, an allen Lehrgängen und Maßnahmen des BWE teilzunehmen. Sollte dies aus persönlichen Gründen (bspw. Krankheit) kurzfristig nicht möglich sein, ist das zuständige Trainerteam vor Beginn der Maßnahme darüber zu informieren. Eine Nichtteilnahme ohne vorherige Abmeldung wird mit einer nachträglichen Teilnahmegebühr von 10 € belegt und führt bei Nichtbegleichung zum Ausschluss aus dem Kader.

 

Allgemeine Hinweise

  • Mit Anmeldung wird die Kadervereinbarung des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems e.V. anerkannt.
  • Bei unsportlichem Verhalten und/oder dem Ansehen des BWE schädigendem Auftreten sowie Handlungsweise kann dem Sportler der BWE-Kaderstatus durch die Vorsitzende des Fachausschusses Schwimmen in Absprache mit dem zuständigen Talenttrainer entzogen werden.

 

Datenschutzhinweis und Einverständniserklärung

  • Die Anmeldedaten werden in einer Datenbank des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems e.V. und beim Trainerteam gespeichert. Diese Daten werden ausschließlich von den für Leistungssport zuständigen Mitarbeitenden des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems e.V. genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
  • Namen und Fotos werden im Rahmen der Kaderlistenveröffentlichung und Berichterstattungen auf der BSV-Homepage veröffentlicht.

Ich erkläre mich mit der Nutzung meiner Daten einverstanden.

 

Mit sportlichen Grüßen

Christiane Füllgraf

 

 

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und des Textflusses wird im Folgenden das generische Maskulinum verwendet. Diese Bezeichnungen implizieren ausdrücklich alle Geschlechter und sind völlig wertfrei zu verstehen.