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Fortbildung Esaywk

Beginn:
6. Sep 2026
Ende:
6. Sep 2026
Anmelde​schluss:
24. Aug 2026
Kurs-Nr.:
FB-2026-09-06-DEL
Preis:
30,00 EUR pro Teilnehmer
Ort:
Vereinsheim Delmenhorster SV, Am Stadtbad 4, 27753 Delmenhorst
Veranstalter:
Bezirksschwimmverband Weser-Ems e.V.
Überweisungszeitpunkt:
28.08.2026
Ausrichter:
Delmenhorster SV
Lehrgangsinhalt (Kurzform):
Vertiefung im Umgang und Besonderheiten mit der Software EasyWK
Besonderheit:
Die Teilnehmer muss sich mit der Bedienung von EASY-WK auskennen.
Hinweis:
Laptop oder ähnliches mit installierte Easy-WK ist vom Teilnehmer mitzubringen

Beschreibung

Ausschreibung

Fortbildung für EasyWK

Lehrgangsinhalte: 

Vertiefung Einstellungen mit der Software Easy-WK

Voraussetzung

Folgende Funktionen müssen bekannt sein:

- Anlegen von Wettkämpfen
- Anlegen von Wertungen
- Übernahme und Eingaben von Meldungen 
- Erstellung von Meldeergebnisse
- Eingabe von Ergebnisse
- Erstellen eines Protokolls

Lehrgangsumfang

- besondere Beachtung beim Anlegen von Wettkämpfen
- besondere beachtung beim Anlegen von Wertungsklassen
- Mehrfachwertung
- Anpassung Desin Meldeergebnis / Protokoll
- manuelles Ändern von Meldeergebnisse
- Urkunden entwerfen
- Urkunden erstellen
- veröffentlichen im WEB
- Übernahme von elektronscher Messung
- besondere Praxistipps

Mitzubringen

- Nootbook, laptop oder ähnliches
- installiertes Programm von Easy-WK

Lehrgangsgebühr:

30 € je Teilnehmer (inkl. Getränke und Imbiss). Teilnehmer, deren Vereine ihren Sitz nicht im Bereich des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems haben, zahlen 35 € pro Person.

Die Lehrgangsgebühr ist von den meldenden Vereinen in einer Summe bis zum spätestens 4 Tage vor Lehrgangsbeginn auf das Konto des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems e.V. zu überweisen. Als Verwendungszweck ist „FB-2026-09-06-DEL“ sowie der Vereinsname anzugeben.

Die Erstattung der gezahlten Lehrgangsgebühr ist nur möglich, wenn der meldende Verein die Meldung bis zum Meldeschluss zurückzieht oder der Lehrgang vom Veranstalter abgesagt wird. Kann ein(e) Teilnehmer(in) nachdem Meldeschluss kurzfristig nicht an dem Lehrgang teilnehmen (Krankheit o.ä.), kann der meldende Verein ohne zusätzliche Gebühren einen(e) Ersatzteilnehmer(in) stellen. Ist dies nicht möglich, verbleiben die gezahlten Gebühren beim Veranstalter.

Kontaktanschrift

Michael Speer
Droste-Hülshoff-Ring 14
27753 Delmenhorst

Mail: michael.speer@bsv-weser-ems.de

Meldeschluss:

24.08.2026   19:00 Uhr

Form der Meldung:

Per Anmeldeformular auf der Bezirkshomepage. Annahme der Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs – solange der (Platz-) Vorrat reicht.

Datenschutz:

Im Rahmen der Lehrgangsbearbeitung und Kampfrichterlisten erhebt, verarbeitet und nutzt der Bezirksschwimmverband für die Lehrgangsmaßnahme und die Kampfrichterdatenbank personenbezogene Daten der Teilnehmenden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Bei den erforderlichen personenbezogenen Daten handelt es sich um den vollständigen Namen, das Geschlecht, die Anschrift mit Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsangabe, das Geburtsdatum, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Vereinszugehörigkeit, Lehrgangsdatum, Gültigkeit des Kampfrichterausweises und die Art der Kampfrichterausbildung.

Durch Übersendung des Anmeldeformulars erklären die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter gleichzeitig ihre Einwilligungserklärung zu der Nutzung der personenbezogenen Daten. 

Mit Abgabe der Meldungen bestätigen die meldenden Vereine / Personen, dass alle gemeldeten Lehrgangsteilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter keine Einwände gegen die Veröffentlichung von Namen und Fotos im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung (v.a. über die verbandseigene Homepage) erheben.

Hinweise

Alle Teilnehmer müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Gerne können an dem Lehrgang auch Anwärter für einen Schiedsrichter-Lehrgang teilnehmen. Interessenten melden sich bitte beim SB Kampfrichterwesen.

Neben persönlichem Schreibzeug sollten alle Anwärter aktuelle Wettkampfbestimmungen (Fachteil Schwimmen), Kampfrichterordnung. Die Wettkampfbestimmungen sind auf der Website des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. unter www.dsv.de im Bereich Schwimmen / Service / Regelwerke zu finden.

Durch Abgabe der Meldungen bestätigt der meldende Verein, dass die von ihm gemeldeten Personen weder von ihm noch von einem Dritten im Zusammenhang mit der Ausübung des Schwimmsports Gelder oder sonstige Vorteile erhalten, die über eine übliche Aufwandsentschädigung hinausgehen, und dass damit § 67 a Abs. 3 Abgabenordnung beachtet wird (entsprechende Zahlungen können auch bereits bei Beträgen von unter 400 € vorliegen, vgl. § 67 a Abs. 3 Tz. 33 Abgabenordnung).

 


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© Michael Speer für den Bezirksschwimmverband Weser-Ems