Alle Schiedsrichter sind bei ihren Einsätzen den Wettkampfbestimmungen und der Kampfrichterordnung verpflichtet. Nach diesen Regelwerken führen wir unsere Wettkämpfe durch und entscheiden über alle Sachverhalte. Ergänzend zur Kampfrichterordnung haben DSV und LSN noch Grundsatzrichtlinien zu den Kampfrichterstrukturen erlassen. Diese regeln einige Aspekte der Aus- und Fortbildung von Kampfrichtern, die Bildung von Kampfrichterkadern, die Einsatzregelung bei DSV-Veranstaltungen und verschiedene Kosten-Fragen. Die Einzelheiten sind in folgenden Downloads zu finden:

  

  DSV Grundsatzrichtlinie

    LSN Ergänzung

 

 

 

 

   
© Michael Speer für den Bezirksschwimmverband Weser-Ems